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Tagespflege – Welche Mittel stellt die Pflegekasse?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben, abhängig vom vorliegenden Pflegegrad, Anspruch auf ein monatliches Budget von bis zu 1.995 Euro für den Besuch einer Tagespflege. Dieses Budget ist ausschließlich für Tagespflegeleistungen vorgesehen und kann nicht für andere pflegerische Leistungen verwendet oder auf andere Pflegeleistungen umverteilt werden. 

Zusätzlich können alle Pflegebedürftigen den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro (nach §45b SGB XI) für die Tagespflege nutzen. Dies ist besonders für Personen mit Pflegegrad 1 von Vorteil, da für sie normalerweise kein Tagespflegebudget vorgesehen ist. Der Entlastungsbetrag ermöglicht ihnen dennoch eine finanzielle Unterstützung für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung.

In einigen Fällen kann auch das jährliche Budget für Ersatz- bzw. Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro für die Tagespflege verwendet werden.

Tagespflege – So individuell wie Sie

Leider bleiben viele Tagespflegebudgets ungenutzt, oft aufgrund von mangelnder Aufklärung oder der überwältigenden Informationsflut für pflegende Angehörige. Wir möchten Ihnen als pflegende Angehörige helfen, das beste individuell zugeschnittene Tagespflege-Angebot zu finden. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Ihnen zur Verfügung stehenden Budgets der Pflegekassen als auch Ihre persönlichen Mittel zur Deckung des Eigenanteils.

Unser Ziel ist es, die bestmögliche pflegerische Versorgung Ihres Angehörigen sicherzustellen und alle verfügbaren Mittel optimal zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam das passende Tagespflege-Angebot für Ihre Bedürfnisse finden und die Pflege Ihres Angehörigen bestmöglich unterstützen.

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